Kartellamt genehmigt Rewe Übernahme von 38 Tegut Filialen
Rewe baut Präsenz aus trotz kartellrechtlicher Prüfung
Bonn - Das Bundeskartellamt hat der Übernahme von 38 Tegut Supermärkten durch Rewe zugestimmt. Die Wettbewerbshüter genehmigten das Geschäft mit der Auflage, dass Rewe zwei ursprünglich vorgesehene Standorte für einen Zeitraum von vier Jahren nicht erwirbt. Damit reduziert sich die geplante Übernahme leicht, bleibt aber ein deutlicher Schritt zur weiteren Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel.
Die Behörde betont, dass die beschlossene Beschränkung Kaufoptionen an bestimmten Standorten begrenzt und zeitlich befristet bremst. Kritiker sehen in dem Zusammenschluss dennoch Risiken für den Wettbewerb in regionalen Märkten: Gleich mehrere Händler könnten an Marktmacht gewinnen, was längerfristig Auswirkungen auf Preise, Sortimentstiefe und Verhandlungsmacht gegenüber Lieferanten haben kann.
Für Verbraucher und Kommunen stellen sich nun Fragen zur Versorgungssicherheit vor Ort und zur Attraktivität innerstädtischer Einkaufslagen. Branchenbeobachter erwarten, dass das Vorgehen des Kartellamts künftig als Referenz für ähnliche Zusammenschlüsse dienen wird. Unternehmen und Handelspolitiker werden die Umsetzung der Zusagen genau verfolgen.
- Genehmigung mit Auflage: 38 Filialen statt der ursprünglich geplanten 40
- Wettbewerbsrechtliche Beobachtung regionaler Marktstrukturen bleibt zentral
- Potentielle Folgen betreffen Preise, Sortiment und Händlervielfalt
Die Entscheidung ist Teil einer größeren Debatte über Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel und die Balance zwischen Unternehmenswachstum und funktionsfähigem Wettbewerb. Das Kartellamt kündigte an, die Marktentwicklung weiter zu beobachten und bei Bedarf nachzusteuern.