Bundesagentur bewilligt Insolvenzgeld für Galeria: Zahlungen für 9.650 Beschäftigte vorgesehen
Insolvenzgeld für Tausende Beschäftigte bewilligt
Die Bundesagentur für Arbeit hat nach Einschätzung des komplexen Sachverhalts grundsätzlich einen Anspruch auf Insolvenzgeld für Beschäftigte der Warenhauskette Galeria bestätigt. Damit soll Insolvenzgeld für rund 9.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden, wie die Behörde mitteilte.
Insgesamt sind derzeit etwa 11.250 Menschen bei Galeria beschäftigt. Für Teile des Geschäfts, etwa Gastronomie und Lebensmittel, läuft ein separater Insolvenzantrag. Die Entscheidung der Bundesagentur fiel nach intensiver Prüfung und mehrfacher Nachforderung von Unterlagen beim Insolvenzverwalter. Besonders heikel war, dass die Folgen einer vorausgegangenen Insolvenz von 2024 noch nicht vollständig abgewickelt sind.
Galeria hatte den Betrieb zwischenzeitlich an ein neues Unternehmen übertragen, das formal nicht in der Planüberwachung steht. Lange war daher unklar, ob die Voraussetzungen für Insolvenzgeld vorliegen. Die Agentur begründete ihre Entscheidung mit der geltenden Gesetzeslage und dem Ergebnis der Prüfung.
Das Insolvenzgeld entspricht in der Regel dem Nettolohn und wird einmalig für maximal drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt. Es entsteht mit Eröffnung des Verfahrens, kann aber vorfinanziert werden, wenn Ansprüche an eine Bank abgetreten werden. Im vorliegenden Fall soll die Auszahlung über eine Bank vorfinanziert werden, damit die Gelder schnell die Konten der Beschäftigten erreichen und die finanzielle Lage der Betroffenen entschärft wird.
Zuletzt hatten die Mitarbeitenden bereits ihre September-Bezüge vom Arbeitgeber erhalten. Nach Angaben aus dem Umfeld der Kette belaufen sich die Gehälter aller 11.250 Beschäftigten zusammen auf rund 25 Millionen Euro im Monat. Experten hatten noch vor Kurzem Zweifel an den Erfolgsaussichten für Insolvenzgeld geäußert, da die Arbeitgeberumlage die Finanzierung trägt und juristische Fragen offen waren.
Das Unternehmen hatte am 2. Oktober beim Amtsgericht Düsseldorf wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt; das Gericht ordnete ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen läuft vorerst weiter. Ob und welche Standorte künftig geschlossen werden, ist noch unklar.
Die Bewilligung des Insolvenzgeldes schafft für viele Beschäftigte zunächst eine wichtige Zahlungssicherheit, während sich die juristische und betriebliche Lage des Warenhauses weiter entwickelt.