Darmstadt setzt Regeln zum Schutz von Handel und Gastronomie im Zentrum
Neue Bauvorschriften sollen Handel und Gastronomie im historischen Kern schützen
Darmstadt arbeitet an einem Bebauungsplan, der den innerstädtischen Charakter der Einkaufs- und Aufenthaltszone sichern soll. Der Magistrat beschloss, in einem klar abgegrenzten Block Nutzungsvorgaben und Gestaltungskriterien festzulegen, mit dem Ziel, Einzelhandel, Gastronomie und öffentliche Begegnungsräume zu stärken.
Die Regelungen betreffen das Viereck zwischen Rhein-, Ernst-Ludwig-, Schuchard- und Luisenstraße. Zu dem Plangebiet gehören die Luisenstraße und der markante Weiße Turm sowie der Platz Im Carree mit Rathaus und Centralstation. Auch das Gebäude des ehemaligen Kaufhofs an der Ecke Rheinstraße und Ernst-Ludwigs-Platz ist Teil des Gebiets; die Kaufhoffassade aus den Fünfzigerjahren mit rotem Sandstein steht derzeit zum großen Teil leer.
Der Entwurf erlaubt kulturelle Nutzungen und Bürobauten und sieht vor, die oberen Geschosse überwiegend für Wohnungen zu nutzen. Zugleich werden bestimmte Nutzungen untersagt: Boarding-Häuser sollen verhindert werden, um regulären Wohnraum im Zentrum zu erhalten, ebenso sind Prostitution und Spielhallen mit Geldspielgeräten ausgeschlossen. Nach dem Magistratsbeschluss soll auf dieser Grundlage ein förmlicher Bebauungsplan erstellt werden; die endgültige Entscheidung trifft das Stadtparlament.
Darüber hinaus enthält der Plan konkrete Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude: Fassadengestaltung, Dachneigungen, Dachaufbauten und Werbeanlagen sollen vereinheitlicht und geordnet werden. Eine stärkere Begrünung ist vorgesehen, um das Stadtklima zu verbessern und das Erscheinungsbild des Zentrums aufzuwerten.
Oberbürgermeister Hanno Benz und Stadtplanungsdezernent Paul Georg Wandrey betonten die Absicht, die Innenstadt als attraktive Einzelhandelsfläche und lebendiges städtisches Zentrum zu erhalten. «Unsere Innenstadt soll weiter Platz für Begegnungen, Feste und kulturellen Austausch bieten», heißt es in der verwaltungseigenen Mitteilung. Nun beginnt die formale Phase der Planaufstellung und Beteiligung.