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Berufungsgericht kippt Urteil gegen Next: Marktbedingungen rechtfertigen Lohnunterschiede

29. September 2026

Berufungsgericht erlaubt Differenzierung bei gleichwertiger Arbeit wegen Marktdruck

Das britische Employment Appeal Tribunal hat eine Vorinstanz aufgehoben und entschieden, dass der Modehändler Next die Löhne von Lager- und Filialmitarbeitern unterschiedlich gestalten durfte, obwohl die Tätigkeiten als gleichwertig bewertet wurden. Das Urteil könnte Folgen für ganze Branchen haben und Forderungen nach Milliardenausgleich abwehren.

Der Streit begann während der Rekrutierungswelle ab 2020, als ein großer Wettbewerber mit auffälligen Werbeaktionen gezielt Arbeitskräfte ansprach. Next sah sich gezwungen, Lagerpersonal deutlich höhere Basislöhne und Bonuszahlungen anzubieten, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Die erste Instanz hatte 2024 befunden, dass diese Praxis dem Gleichbezahlungsprinzip widersprach. Das Berufungsgericht folgte nun einer anderen Linie: Marktbedingungen können als sachlicher Faktor gelten, sofern sie real und nachweisbar sind.

Worum es juristisch geht

Entscheidend ist der rechtliche Grundsatz, dass gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden muss. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Arbeitgeber darlegt, dass ein sachlicher Faktor die Differenz rechtfertigt. Im Next-Fall argumentierte das Unternehmen, die unterschiedlichen Arbeitsmärkte fielen unterschiedlich aus: Lagerarbeitsplätze waren deutlich schwerer zu besetzen als Filialstellen. Das Gericht stellte fest, dass dies eine legitime Rechtfertigung sein kann und hob damit die frühere Entscheidung auf.

Breitere Bedeutung für den Einzelhandel

Das Urteil dürfte für die großen Supermarktketten und zahlreiche Einzelhändler von direkter Bedeutung sein. Forderungen nach Angleichung der Löhne zwischen Filialen und Logistikzentren waren bereits anhängig und hätten für die Branche enorme Kosten bedeuten können. Branchenvertreter zeigten sich erleichtert, Kritiker warnen vor einer Schwächung des Gleichbezahlungsrechts.

  • Einzelhandel steht im Fokus: Milliardenrisiko abgewendet, wenn das Urteil Bestand hat.
  • Rechtsstreit könnte bis zum Obersten Gerichtshof gehen, weil Bedeutungsgrad und Grundsatzfragen hoch sind.
  • Wichtig bleibt die genaue Prüfung, ob Marktargumente wirklich echt und nicht vorgeschoben sind.

Historische Einordnung und soziale Folgen

Das Prinzip gleicher Bezahlung für gleichwertige Arbeit hat eine lange Geschichte. Bereits 1993 erzielte der Fall Pamela Enderby gegen Gesundheitsbehörden einen Durchbruch für Entgelte von klassisch weiblich geprägten Berufen. Zugleich bestehen weiterhin Lohnunterschiede: Der Medianstundenlohn vollzeitbeschäftigter Frauen in Großbritannien lag zuletzt rund 7 Prozent unter dem der Männer, für alle Beschäftigten zusammen beträgt die Lücke etwa 13 Prozent.

Expertinnen wie Sandra Fredman warnen, dass eine zu weite Zulassung von Marktargumenten historische Muster der Benachteiligung verfestigen könnte. Andere Vertreter der Wirtschaft sehen in dem Urteil die Anerkennung unterschiedlicher Marktbedingungen und damit ein realistisches Instrument, Personalengpässe zu begegnen.

Ausblick

Der Fall zeigt die schwierige Balance zwischen gesetzlichem Gleichheitsgebot und ökonomischer Realität. Ob höhere Instanzen die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigen, ist offen. Klar ist jedoch, dass Arbeitgeber künftig sehr detailliert dokumentieren müssen, warum Lohnunterschiede durch objektive Marktbedingungen gerechtfertigt sind.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: aktien.news
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