Teilzeit oder Minijob – Was lohnt sich mehr bei Hornbach?
Ob Teilzeitvertrag oder 450-€-Minijob – beide Modelle haben bei Hornbach ihre Vor- und Nachteile. Wir vergleichen für dich, welche Variante steuerlich, sozialversicherungsrechtlich und in puncto Mitarbeitervorteile am meisten bringt.
1. Sozialversicherung & Absicherung
Teilzeitbeschäftigte sind voll sozialversichert (Rente, Krankenkasse, Pflegeversicherung), während Minijobber:innen pauschal versichert sind, aber keine eigenen Beiträge zahlen.
2. Mitarbeitervorteile
In Teilzeit erhältst du anteilig alle Hornbach-Vorteile (Rabatte, Jobticket, vermögenswirksame Leistungen). Als Minijobber:in bekommst du in der Regel ebenfalls Rabatte, aber keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
3. Gehalt & Steuern
Teilzeitlohn wird voll versteuert, Minijobs bleiben bis 450 € steuerfrei. Übersteigt dein Verdienst jedoch die Grenze, drohen Nachzahlungen – achte also auf deine Stundenplanung.
4. Flexibilität im Einsatz
Minijobber:innen genießen meist flexiblere Schichtzeiten, da sie nicht an tarifliche Kernarbeitszeiten gebunden sind. Teilzeitmodelle bieten mehr Planungssicherheit, sind aber weniger spontan.
5. Langfristige Perspektive
Ein Teilzeitvertrag bietet Aufstiegs- und Übernahmechancen, während Minijobs oft auf kurzfristige Einsätze ausgerichtet sind.
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