Teilzeit oder Minijob – Was lohnt sich mehr bei Hornbach?

Ob Teilzeitvertrag oder 450-€-Minijob – beide Modelle haben bei Hornbach ihre Vor- und Nachteile. Wir vergleichen für dich, welche Variante steuerlich, sozialversicherungsrechtlich und in puncto Mitarbeitervorteile am meisten bringt.

Hornbach Teilzeitstellen

 

1. Sozialversicherung & Absicherung

Teilzeit­beschäftigte sind voll sozialversichert (Rente, Kranken­kasse, Pflege­versicherung), während Minijobber:innen pauschal versichert sind, aber keine eigenen Beiträge zahlen.

 

2. Mitarbeitervorteile

In Teilzeit erhältst du anteilig alle Hornbach-Vorteile (Rabatte, Jobticket, vermögenswirksame Leistungen). Als Minijobber:in bekommst du in der Regel ebenfalls Rabatte, aber keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.

Quick-Tipp: Frage im Bewerbungsgespräch genau nach den Leistungen für Minijobber:innen, um deine Netto­vorteile realistisch zu kalkulieren.

 

3. Gehalt & Steuern

Teilzeitlohn wird voll versteuert, Minijobs bleiben bis 450 € steuerfrei. Übersteigt dein Verdienst jedoch die Grenze, drohen Nachzahlungen – achte also auf deine Stundenplanung.

 

4. Flexibilität im Einsatz

Minijobber:innen genießen meist flexiblere Schicht­zeiten, da sie nicht an tarifliche Kernarbeitszeiten gebunden sind. Teilzeitmodelle bieten mehr Planungssicherheit, sind aber weniger spontan.

 

5. Langfristige Perspektive

Ein Teilzeitvertrag bietet Aufstiegs- und Übernahme­chancen, während Minijobs oft auf kurzfristige Einsätze ausgerichtet sind.

Teilzeitjob Hornbach


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